

I. Allgemeines
Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unsren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
II. Lieferungen und Leistungen
Die Angebote der HMH sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der HMH, spätestens jedoch durch Abnahme der Lieferung/Leistung durch den Kunden zustande. Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag drei Wochen gebunden. HMH ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen HMH hergeleitet werden können. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager Bergheim oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. deutscher Einfuhrhafen. Soweit nicht anders angegeben, hält sich HMH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise drei Wochen ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der HMH ausdrücklich vorbehalten. HMH berechnet bei einem Auftragswert unter € 100,- netto je Rechnung einen Mindermengenzuschlag in Höhe von € 10,- zzgl. Mehrwertsteuer. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von HMH zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden. Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von HMH vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon ob diese bei HMH oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Fall evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte HMH mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist in jedem Fall ausgeschlossen. HMH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als 6 Wochen andauert und dies nicht von HMH zu vertreten ist
III. Eigentumsvorbehalt
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von 8 Tagen, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigt, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Annahme. Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragte oder andere Personen, die von HMH benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragte auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der HMH verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
IV. Lieferung
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die HMH aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden HMH vom Käufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die HMH auf Verlangen des Käufers nach dessen Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert den Wert der Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der HMH (Vorbehaltsware). Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für HMH als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne HMH zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, entsteht für HMH grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei der Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) usw. bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten gegenüber HMH nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der HMH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist HMH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
V. Zahlung
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per Nachnahme, Bar, Nachnahme - Verrechnungsscheck oder bei Abholung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. HMH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 4 % über dem Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere u.a. Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleiches oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheiten auszuführen. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die
Deutsche Bank 24, Konto 470 37 32 (BLZ 370 700 24 ) zu leisten. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
Vl. Gewährleistung
HMH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht wurden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen vom Käufer schriftlich gerügt werden. Für versteckte Fehler gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei berechtigten Mängeln haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung; erst nach 2-maligem Fehlschlag kann der Käufer Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Im Gewährleistungsfall muss das defekte Teil bzw. Gerät, Fehlerbeschreibung und eine Kopie der Rechnung, mit dem das Gerät geliefert wurde, an HMH Systeme, Erftstr.52, 50126 Bergheim zur Reparatur eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert werden. Die Geräte müssen frei eintreffen. Bei ,,unfrei" eingesandten Geräten kann die Annahme durch HMH verweigert werden. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. HMH übernimmt keine Haftung für verlorengegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden. Im Falle der Nachbesserung übernimmt HMH die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt HMH soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von HMH über. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist HMH berechtigt, für alle Aufwendungen Ersatz zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der HMH berechnet.
Vll. Haftung und weitergehende Gewährleistung
Den Käufern von HMH - Geräten, die wir verkauft haben, leistet HMH nach Wahl des Käufers zusätzlich zu den dem Käufer zustehenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gegen den Verkäufer Garantie gemäß den nachstehenden Bedingungen (Hardware-Garantie). Die Garantie bezieht sich nicht auf etwa mitgelieferte Software. Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. HMH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Der Ausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung gem. § 823 BGB. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer das Folgeschadenrisiko umfassenden Eigenschaftssicherung Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder wegen anfänglichem Unvermögen oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Vlll. Export- und Importgenehmigungen
Von HMH gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Käufer vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten - einzeln oder in systemintegrierter Form - ist für den Käufer genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Käufer vereinbarten Lieferlandes. Der Käufer muss sich über diese Vorschriften selbständig nach deutschen Bestimmungen erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Käufer in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch den Käufer an Dritte, mit und ohne Kenntnis der HMH, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber HMH.
IX. EG-Einfuhrumsatzsteuer
Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an HMH ohne gesonderte Aufforderung. Der Käufer ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren u.a. hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an HMH zu erteilen. Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand - insbesondere eine Bearbeitungsgebühr -, der bei HMH aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Käufers zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen. Jegliche Haftung von HMH aus den Folgen der Angaben des Käufers zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit von Seiten der HMH nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
X. Anwendbares Recht
Der Kunde ist berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch. Gerichtsstand ist Bergheim/Köln. Weiterhin ist Bergheim Erfüllungsort sowie Übergabeort im Sinne der Verpackungsordnung. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der HMH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der HMH im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass HMH die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm enthaltenen Daten im Sinne des §26 (1) Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von HMH verwendet.
Xl. Stand Januar 2005
Alle bisherigen Geschäftsbedingungen verlieren ab sofort ihre Gültigkeit.

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