Das sagt die Presse über legalershop.de
"Wer als Privatanbieter häufig in Online-Auktionshäusern Waren versteigert, gerät schnell in die Fänge von Abmahnern. Hier entsteht nämlich leicht der Verdacht, dass es sich bei dem vermeintlichen Privatanbieter um einen gewerblichen Händler handelt. Und für diesen gelten verschärfte Gewährleistungsregelungen, Rückgaberecht und Widerrufsbelehrung. Als Privatanbieter ist man nicht daran gebunden. mehr dazu auf www.legalershop.de".
| Frankfurter Neue Presse vom 24.01.2006 |
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